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Ein teuflischer Spaß (?) – jedenfalls (wieder) Friede seiner Asche

In der letzten Woche ist hierhier und hier über das Verschwinden der Urne von Fritz Teufel in Berlin berichtet worden. Jetzt berichten die Gazetten, dass die Urne wieder ausgetaucht ist, und zwar am Grab von Rudi Dutschke, angeblich mit einem Zettel, auf dem es heißen soll: „Was ein teuflischer Spaß, Rudi Dutschke hätte das gefallen.“ Aus Ermittlerkreisen heißt es, das Zitat laute sinngemäß: „Ein teuflischer Spaß ist beendet. Fritz hätte bei so einer Aktion auch seine Freude gehabt“ (vgl. hier).

Na ja, ob es ein Spaß war? Wohl kaum, auch kein teuflischer. Oder doch: „Freude seiner Asche„? Jedenfalls aber wohl wieder: Frieden seiner Asche.

Makaber, makaber, womit sich das OLG Nürnberg beschäftigen musste

Es ist schon ein recht seltsamer – gelinde ausgedrückt – sachverhalt, mit dem sich das OLG Nürnberg in seinem Beschl. v. 20.11.2009 – 1 St OLG Ss 163/09 a – hat beschäftigen müssen: Mitarbeiter eines städtischen Krematoriums entnehmen nach der Einäscherung Verstorbener Zahngold aus der Knochenmühle.

Das OLG Nürnberg hat ausgeführt, dass die Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener nach deren Einäscherung als Verwahrungsbruch strafbar sein kann. Das Zahngold eines Verstorbenen sei nach dessen Einäscherung aber keine Asche im Sinne der strafrechtlichen Vorschrift über die Störung der Totenruhe (§ 168 Abs. 1 StGB), sodass eine Bestrafung auf dieser Grundlage ausscheide.