Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Freispruch beim AG, Einstellung beim LG ==> Kostenerstattung? Hier dann meine Antwort an den Kollegen:
„Moin,
das stimmt, da es sich dabei ja auch in erster Linie nicht um eine gebührenrechtliche, sondern um eine kostenrechtliche Frage handelt 🙂
Sie können die Gebühren der 1. Instanz (natürlich) nicht (mehr) geltend machen. Das AG-Urteil gibt es ja nicht mehr, es ist durch die Berufung der Staatsanwaltschaft und die Einstellungsentscheidung weggefallen.
Tragen Sie es mit Fassung.“