Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Wie löse ich mein „Luxusproblem“?, in den Raum gestellt. Darauf meine Antwort
„100 T€ sind 100.000 EUR ? Das ist 22 x so viel wie das 5-Fache der Wahlanwaltshöchstgebühr oder das fast 110-Fache der Wahlanwaltshöchstegbühr.
Also: M.E. nein. Das kann man m.E. kaum begründen bzw. muss dann ganz viel dazu schreiben. Das hält im Zweifel nicht.“
Der Kollege hat dann noch geantwortet:
„Ich habe es befürchtet! Also doch Minutenabrechnung … Schnief!!“
Und ich:
„Vereinbaren kannst du alles, es muss nur, wenn es streitig wird, halten.“
Und noch einmal der Kollege:
„Genau das war/ist meine Sorge. Dann lieber von Beginn an so, dass es hält! Danke dir!“