Und dann vor dem Pfingstwochenende noch die Gebührenfrgae. Vielleicht hilft ja der heilige Geist bei der Lösung, obwohl: So schwer ist die Lösung für die nachfolgende Frage nicht:
„Moin,
ich habe eine Gebührenfrage.
Das Gericht verhandelt am Vormittag. Am selben Tag spät abends findet eine Tatortbegehung statt. Nach Feststellung des Gerichts ist diese Tatortbegehung Hauptverhandlung im Sinne von 169 GVG.
Verdiene ich die Terminsgebühr zweimal am selben Tag für zwei Termine? Oder wird das als ein Termin behandelt, der am selben Tag lediglich für mehrere Stunden unterbrochen ist? Ich erinnere mich an eine ähnliche Konstellation, wo allerdings zunächst am Vormittag die Aussetzung beschlossen wurde und es dann doch am Nachmittag weiter ging. Dazu hatte ich auch Rechtsprechung gefunden. Aber hier ist der Fall ja ein anderer.“