So, am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Verdiene ich die Verfahrensgebühr zweimal?
Und hier dann meine Antwort:
„Ich würde es mal mit beiden versuchen. Begründung: die Nr. 4124 VV RVG ist entstanden und fällt durch die Abgabe an das LG nicht nachträglich wieder weg. Zudem ist das zunächst eingeleitete Berufungsverfahren eine eigene Angelegenheit. Sie müssten dazu auch etwas im RVG-Kommentar bei „Zurückverweisung…“ finden. Das ist ein ähnlicher Fall.
Im Übrigen ist das ähnlich, als wenn nach von Ihnen eingelegter Revision dann von der StA Berufung eingelegt wird. Da entstehen auch die Nr. 4124 VV RVG und die Nr. 4130 VV RVG.
Und <<Werbemodus an>>: ich verweise dann mal wieder auf Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, den man hier bestellen kann.<<Werbemodus aus>>.