Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ich war Verteidiger gegen eine Privatklage…. welche Gebühren?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Ich war Verteidiger gegen eine Privatklage…. welche Gebühren?, in den Raum gestellt.

Hier dann meine Antwort:

„Sie sind Verteidiger, also Teil 4 Abschnitt 1. D.h.; Nr. 4100, 4104, 4106, und ggf. 4141 VV RVG.“

Vom Kollegen kam dann die Nachfrage, dass es ihm um die Gebühren für die sofortige Beschwerde ging. Nun, das ist dann auch einfach. Dafür gibt es keine zuästzlichen Gebühren, sondern die Tätigkeiten sind durch die Verfahrensgebühr(en) abgegolten.

Und dann mal wieder für diejenigen, die sich selbst etwas Schönes zu Weihnachten schenken wollen, der Hinweis auf <<Werbemodus an>> Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, den man hier bestellen kann. Das ist eine Investition, die sich lohnt. <<Werbemodus aus>>.

 

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