So, und dann noch die Gebührenfrage, nämlich:
„Sehr geehrter Herr Kollege,
ich habe eine gebührenrechtliche Frage.
Bei einer Pflichtverteidigung wurde ein Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt und einige Wochen später die Mandantin verhaftet, diese war aber mit der Geburt ihres Kindes überfällig, sodass ich an einem Samstag stundenlang mit der Polizei und dann auch mit der zuständigen Richterin den Sachverhalt ausgiebig erörtert hatte. Ich habe dann noch am gleichen Tag wie telefonisch verabredet einen Schriftsatz an die Richterin übersandt, die dann einen Haftverschonungsbeschluss ausgesprochen hat.
Eine Terminsgebühr ist wohl bei diesem Sachverhalt ausgeschlossen, Besteht denn gar keine Möglichkeit, diese Mehrarbeit über Gebührenziffern in Rechnung zu stellen. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus. ….“