Mal wieder in eigener Sache, oder: Die 9. (Neu)Auflage „Handbuch Ermittlungsverfahren“ ist in der Druckerei

Ich beginne den Tag – außer der Reihe – mit einer Meldung in eigener Sache. Und ich schalte dann mal gleich den <<Werbemodus an>> 🙂 .

Mich erreicht gerade die Nachricht, dass die Neuauflage vom Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ jetzt in der Druckerei ist. Das bedeutet:

Jetzt kann am „juristischen Himmel“ passieren, was will. Wir können es nicht mehr in die Neuauflage, ist übrigens die 9. Auflage, einarbeiten.

Und: Damit rückt der Termin, an dem das Werk erscheinen/vorliegen wird, näher. Das wird – wenn alles glatt läuft – spätestens Mitte November 2021 sein. Etwas später als geplant. Aber Corona hat auch hier ein paar Spuren hinterlassen.

Ich weise auf den Termin hin, weil natürlich bis dahin noch genügend Zeit ist, das Werk vorzubestellen oder vielleicht das „Burhoff-Paket“, also Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung in Kombi zum Preis von 199,– EUR. Das mach man am besten gleich hier auf der Bestellseite der Homepage. Dann kommen die Werke/kommt das Werk nach Erscheinen automatisch.

Kurz noch: Was ist neu im Werk?

Das Wichtigste vorab: Ich bearbeite das Ermittlungsverfahren nicht mehr allein, sondern bin „nur“ noch Herausgeber. Mit an Bord sind vier Mitautoren, und zwar RiLG T. Hillenbrand, Stuttgart, RÄin A. Hirsch, Hamburg, RA M. Laudon, LL.M., Hamburg, RA Dr. Frederic Schneider, Hamburg, die mich unterstützt und einen Teil der Stichwörter von mir übernommen haben. Die Zusammenarbeit hat sehr gut geklappt, alles termingerecht geliefert, so wie es sein muss.

Inhaltlich haben wir die gesetzlichen Neuregelungen der letzten drei Jahre eingearbeitet und natürlich die seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung. Ich finde, dass das Werk eine runde Sache ist.

Der Countdown läuft also. Ich freue mich darauf, das Werk dann bald in den Händen zu halten 🙂 .

2 Gedanken zu „Mal wieder in eigener Sache, oder: Die 9. (Neu)Auflage „Handbuch Ermittlungsverfahren“ ist in der Druckerei

  1. RA Markus Stamm

    Ich hoffe immer noch sehr, wenngleich verhalten, daß es vielleicht diesmal auch ein eBook gibt? Mir ist die Zurückhaltung der juristischen Fachverlage bei eBooks noch nie eingegangen, und Diaprojektoren, unter die man Bücher legen müßte, sind ja auch seit Jahren nicht mehr in Mode 🙂

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