Am Freitag hatte ich im ersten Gebührenrätsel 2021 gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Sind die Gebühren fällig, wenn sie falsch berechnet sind?.
Darauf meine Antwort – ich weise darauf hin, dass es für mich bei der Frage nur um die gebührenrechtliche Problematik und nicht auch um die Frage der Strafbarkeit des Mandanten des Kollegen ging:
„Moin,
sorry. Hat etwas gedauert.
Sorry, aber ich glaube, da liegen Sie wegen der Abrechnung nicht ganz richtig. Auch wenn die Abrechnung inhaltlich falsch ist, ist es eine Abrechnung i.S. des § 10 RVG. Die unrichtige Berechnung beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der Mitteilung: Burhoff in Gerold/Schmidt, 24. Aufl. § 10 RVG Rn 32 und so auch unser RVG-Kommentar.“
Und wenn ich unseren Kommentar schon erwähne <<Werbmodus an>>, an will ich auch darauf hinweisen, dass man die hoffentlich bald erscheinende 6. Auflage von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, hier vorbestellen kann. <<Werbemodus aus>>