Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mit der Abrechnung der Beschwerde?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mit der Abrechnung der Beschwerde?

Meine Antwort auf die Frage ist recht kurz ausgefallen, und zwar wie folgt:

„Gegenfrage: Handelt es sich um einen der von § 19 Abs. 1 Satz 2Nr. 10a RVG erfassten Fälle?

Antwort: Nein.

Daher: Von der gerichtlichen Verfahrensgebühr erfasst.“

Zu dem Ganzen steht einiges bei <<Werbemodus an>> Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl.,, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

 

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