Aus der Facebook-Gruppe „Strafverteidiger“ stammt diese „Abrechnungsfrage“:
„Das Gericht tenoriert falsch, ich stelle Berichtigungsantrag, Gericht kommt diesem Berichtigungsantrag nach. Dagegen erhebt die Staatsanwaltschaft Beschwerde. Das Landgericht weist die Beschwerde zurück, Mit der Kosten Entscheidung zulasten der Staatskasse. Ich habe in erster Instanz verteidigt.
Nunmehr die Frage:
Gehört diese Beschwerde zum Rechtszug, wenn ja muss ich dann erhöhte Gebühren geltend machen oder ist das eine Einzeltätigkeit nach 4302 VV?“