Ich habe da mal eine Frage: Muss ich auch angeben, „von wem“ ich eine Zuzahlung erhalten habe?

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So, und dann noch die Gebührenfrage, zugleich mit der Bitte: Auch in Corona-Zeiten ergeben sich doch sicher gebührenrechtliche Fragen, die man/ich hier posten könnte. Bitte stellen/schicken, irgendwie ist der Zufluss „abgeschnitten“.

Hier habe ich dann aber noch – gestellt in der FB-Gruppe „Strafverteidiger“

„Hallo,

in einer Strafsache, in welcher ich beigeordnet worden bin, habe ich eine erhaltene Honorarzuzahlung gegenüber der Landeskasse im Rahmen des Festsetzungsantrages für die Pflichtverteidigergebühren ordnungsgemäß als Bruttobetrag angezeigt.

Das reicht dem zuständigen Rechtspfleger aber offenbar nicht.

Er fragt mich nun noch, VON WEM die Zuzahlung geleistet wurde. Das hatte ich noch nie ….

Geht´s noch?
Rechtsgrundlage?
Schweigepflicht?
Wofür ist das wichtig?
Wie Sind Eure Erfahrungen / Meinungen?“

Und: Antworten und/oder Ideen?

 

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Muss ich auch angeben, „von wem“ ich eine Zuzahlung erhalten habe?

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