Im Kessel Buntes dann heute zunächst das SG München, Urt. v. 04.07.2019 – S 40 U 227/18, das ja auch schon bei einigen anderen Blogs Gegenstand der Berichterstattung gewesen ist.
Mit ihm hat das SG die Frage entschieden, ob die Unfallversicherung auch für einen WC-Besuch im Home Office gilt. Ein Kläger, der im Home Office arbeitet, war auf dem Rückweg von der Toilette gestürzt. Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Es stellte sich nun die Frage: Unfallversichert? Das SG München sagt: Nein:
Begründung in Kurzform:
Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht. Denn – so das SG -, der Arbeitgeber habe dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung.
Rest bitte im VT lesen.