Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich eine (Geldempfangs)Vollmacht vorlegen?

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Am vergangenen Freitag hatte ich die Frage : Ich habe da mal eine Frage: Muss ich eine (Geldempfangs)Vollmacht vorlegen?, zur Diskussion gestellt. Darauf sind hier und7oder bei FB einige Antworten gekommen, die alle in die richtige Richtung gingen. Denn die Lösung lautete – jedenfalls habe ich der Kollegin so geantwortet:

„Moin,

sorry, das verstehe ich nicht. Sie machen Ihre Pflichtverteidigergebühren geltend, das ist Ihr Anspruch. Davon zu unterscheiden ist, wenn Sie für den Beschuldigten Kostenerstattung beantragen. Das ist sein Erstattungsanspruch, den Sie ggf. nur geltend machen können, wenn abgetreten ist bzw. Sie eine Empfangsvollmacht haben.

Vorschlag: Rufen Sie den Rechtspfleger mal an und fragen, was er meint und/oder, ob er sich geirrt hat.“

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