Lösung zu: Ich habe dann mal folgende Frage: Erhalte ich die zusätzliche Verfahrensgebühr zweimal?

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Am Freitag hieß es: Ich habe dann mal folgende Frage: Erhalte ich die zusätzliche Verfahrensgebühr zweimal?.

Und das war m.E. recht einfach, so dass ich dem Kollegen kurz und knapp antworten konnte:

„Nein.

Nr. 4141 VV RVG und Nr. 5115 VV RVG. Es handelt sich beim Straf- und Bußgeldverfahren um unterschiedliche Angelegenheiten. S. § 17 Nr. 10b RVG.“

Und wegen des „verliehenen Burhoff“ habe ich den Kollegen auf meine Bestellseite hingewiesen mit der Bitte, den Hinweis an den Entleiher seines RVG-Kommentars weiter zu leiten. 🙂