So, und dann noch das Freitagsrätsel. Heute geht es um folgendes Problem:
Sehr geehrter Herr Kollege,
ich richte mich mit der folgenden Frage an Sie. Ich habe mit einem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung (ausdrücklich für die erste Instanz) getroffen, ich war zunächst Wahlverteidigerin, dann wurde ich kurz vor Ende der ersten Instanz noch zur Pflichtverteidigerin bestellt. Berufung habe ich noch eingelegt (dafür habe ich keine Vereinbarung). Dann kam der Wechsel zu einem anderen Kollegen.
Ich habe nicht vor für die erste Instanz gegenüber der Staatsakasse abzurechen. Kann ich hier aus meiner Vereinbarung gegen den Mandanten vorgehen? (so meine Ansicht) und kann ich die zweite Instanz also nur die Berufungseinlegeung gegenüber der Staatsakasse als Pflichtverteidiger abrechnen?“
Jemand vor dem StV-Tag noch eine Idee?
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