Und dann heute noch die Lösung zum Gebührenrätsel vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Der Kollege zahlt die Vorschüsse nicht zurück, richtig?:
Ich hatte recht kurz gewantwortet, und zwar wie folgt:
„Hallo,
Burhoff/Volpert, RVG, 5. Aufl. Teil A: Rdn 2355 ff.
Das ist keine gebührenrechtliche Problematik, sondern eine zivilrechtliche aus § 814 BGB.“
Und hier dann mal wieder ein Hinweis auf die Möglichkeit, den RVG-Kommentar „Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5 Aufl. 2017“ über meine Homepage zu bestellen.
Meines Erachtens greift der § 814 BGB hier nicht, da Vorschüsse immer unter Vorbehalt gezahlt werden.