Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Wie kann ich der Staatskasse Beine machen?, hat hier keine Antworten bekommen. Vielleicht liegt das ja daran, dass sie bereits mehrfach an verschiedenen Stellen erörtert worden ist. So hatte ein Kommentator bei Facebook angemerkt: „Das kennen wir doch nun alle“. Nun ja, offenbar nicht, denn sonst würde die Frage nicht immer wieder gestellt. 🙂
Aber – eben wegen der Häufigkeit – habe ich dann dem Fragesteller nur kurz geantwortet, und zwar wie folgt:
„Hallo Herr Kollege,
zunächst: Mir ist nicht ganz klar, warum Sie einen PV-Antrag gestellt haben. Der Mandant ist doch frei gesprochen worden? Oder will er Ihnen nicht die Wahlanwaltsgebühren zubilligen = nicht abgetreten?
Und wenn PV? Dann nach § 42 RVG oder nach § 51 RVG?
Beschleunigen können Sie die Bearbeitung m.E. nur mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. einer Verzögerungsrüge nach den §§ 198, 199 GVG. Dazu dann: https://blog.burhoff.de/2017/03/42351/.“
Ich bin gespannt, wann die Frage erneut gestellt wird 🙂 .