Heute war dann ja der Tag der Tage für Gina-Lisa Lohfink – Revisionshautpverhandlung beim KG. Und inzwischen ist die Hautpverhandlung beendet, denn die „Berliner Zeitung“ meldet hier: „Revision abgelehnt Gina-Lisa Lohfink ist jetzt rechtskräftig verurteilt“.
Wenn ich es richtig verstehe: – „Die Revision von Gina-Lisa ist nur wegen der Höhe des Strafmaßes zugelassen worden. Ansonsten wurde der Schuldspruch (falsche Verdächtigung) aufrechterhalten, und die Revision verworfen.“ – dann ist die Revision gegen den Schuldspruch verworfen worden, gegen den Strafausspruch ist sie durchgegangen, und zwar offenbar wegen der Höhe der Tagessätze.
Und: „Der Vorsitzende Richter Ralf Fischer fand klare Worte.“ Ich zitiere dazu aus dem o.a. Bericht der „Berliner Zeitung“:
Er sagte, dass er sich gewundert habe, dass Gina-Lisa überhaupt schon im Verfahren vor dem Amtsgericht erschienen sei. Auch zu diesem Verfahren hätte sie nicht erscheinen müssen. Er habe sich auch gewundert, dass die Verteidiger die Revision und nicht die Berufung als Rechtsmittel gewählt hätten.Gina-Lisa Lohfink ist nun rechtskräftig wegen falscher Verdächtigung zu 80 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe der Tagessätze muss das Amtsgericht neu festlegen.
„Privatsphäre mit großem Happening beerdigt“
Fischer sagte, Lohfink habe ihre Privatsphäre vor Gericht in einem großen Happening beerdigt. Er meint damit die große Öffentlichkeit. Sie dürfe sich nicht beklagen, dass sie die Geister, die sie rief, nun nicht mehr loswerde. „Oder aber ihr Anwalt hat sie den Haien vorgeworfen. Dann sollten Sie sich nicht beklagen, sondern Ihren Anwalt verklagen.“
Dem ist m.E. nichts hinzuzufügen.
Herr Burhoff, sie enttäuschen mich! Ich hätte erwartet, dass Sie noch einmal vor der Sprungrevision warnen. Ich hörte es förmlich schon: Vorsicht vor der Sprungrevision! Aber vielleicht kommt das ja auch noch … 😉
Ich glaube nicht, dass das Sinn macht bzw., dass man das in Marl hört bzw. dort auf mich hört. Da sitzt im Übrigen auch genug Sachverstand, um dem Kollegen die Vor- und Nachteile einer Sprungrevision zu erklären.
Und die Sprungrevision – warum nicht, wenn es Sinn macht und es um Rechtsfragen geht. Das war hier aber nicht der Fall.
Und: Ich zitiere einen FB-Kommentar:
„Wer trotz des Beistands des größten Strafverteidigers aller Zeiten verurteilt wird, kann nur Opfer einer massiven Rechtsbeugung geworden sein.“ 🙂
Ich bin gespannt, ob sich die Neufestsetzung der Geldstrafe nicht auch noch als „Fauxpas“ (freundlich formuliert) erweist, wenn nun die Gage für das Dschungelcamp – immerhin 150-180.000 Euro – Berücksichtigung findet.
Es gilt § 358 Abs. 2 StPO – die aufgehobene Strafe ist die Höchstgrenze – StA hatte ja wohl kein Rechtsmittel eingelegt.
Die Sprungrevision ist gar nicht so gefährlich, wenn man sie geschickt nutzt, das zeigen ja die mitunter eingelegten „Sperrberufungen“ der StA. Viele Amtsrichter schaffen es eben nicht, ein revisionsfestes Urteil abzufassen (sei es aus Zeitmangel, Mangel an Erfahrung oder sonstigen Gründen). Und bei Erfolg der Sprungrevision, wenn also aufgehoben und an das AG zurückverwiesen wird, hat man dann wieder zwei Tatsacheninstanzen. Die Erfolgsquote ist jedenfalls höher als bei der normalen Revision. Unabhängig davon: Im Fall Gina-Lisa war die Wahl der Revision m. E. ein anwaltlicher Kunstfehler, denn es dürfte kaum ihre eigene Idee gewesen sein.
Ach ja, leider konnte ich keine Informationen darüber finden, ob G.-L. L. nun von ihrem Recht zum „letzten Wort“ Gebrauch gemacht hat. Das hätte mich dann doch interessiert…
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