Wenn man sich die Tagesordnung der morgigen Bundesratssitzung anschaut, dann kann man zunächst mal ganz beruhigt sein. Denn als TOP 62 und TOP 63 findet man dort das „Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)“ und das „Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts“, also die beiden Gesetze, für die die Länder ein Paket geschnürt hatten mit dem Inhalt: Kommt das eine nicht, kommt das andere auch nicht.
In den zu diesen beiden TO-Punkten gehörenden BR-Drucksachen 541 und 542/13 heißt es, dass der Bundestag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen hat. Damit ist dann wohl der Weg für die Reformen frei. Fraglich ist dann nur noch, wann die Änderungen in Kraft treten. Es war mal in den Gesetzesmaterialien der 01.08.2013 als Fixtermin vorgesehen. Jetzt ist es der in Artikel 50 der (übliche) ersteTag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats. Das kann der 01.08.2013 sein,. ich glaube aber eher an 01.09.2013. Aber: Kommen wird die Reform – nur noch einen Tag Daumen drücken. :-). Bisschen dauern wird es aber, bis der Bundesrat morgen bei den TOP 62 und 63 angekommen ist.
Es ist so weit:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/201305.07_Kostenrecht.html
ich kann es mir nicht verkneifen: Wer zu spät kommt, …. :-).
Vgl. hier: https://blog.burhoff.de/2013/07/juch-hu-es-ist-vollbracht-rvg-reform-im-bundesrat-durch/
Dann harre ich jetzt Ihrer Nachricht, wann das Gesetz verkündet wird.
Oder ist es das schon ..? 😉
Wie soll das gehen?