Alkoholsünder müssen zu Fuß gehen

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Unter der Überschrift „Alkoholsünder müssen zu Fuß gehen“ berichtete die WN gestern über eine Änderung der Verwaltungspraxis in Münster, indem Personen das Fahren eines Fahrrades untersagt werden soll, „wenn sie darauf mehrfach mit Alkohol oder Drogen im Blut erwischt worden sind“.

Wenn man dann liest:

Die Hälfte aller Blutproben werden bei Radfahrern genommen, die Promillewerte liegen zwischen 1,6 und 3,3“, sagt Udo Weiss, Leiter der Verkehrsdirektion im Polizeipräsidium Münster. Insgesamt verzeichnet Münster über 500.000 Radfahr-Bewegungen am Tag. 758 Radfahrunfälle wurden im Jahr 2011 polizeilich registriert. Die Dunkelziffer liegt bei über 2000. „Und dabei bleibt der Alkohol ein Massenproblem“, so Weiss.“

kann man es nachvollziehen.

9 Gedanken zu „Alkoholsünder müssen zu Fuß gehen

  1. Johanens

    Wenn die das tatsächlich so durchziehen und da die gleichen Grenzwerte für nehmen wie beim Auto, werden sich dann nicht viele denken:
    „Wenn ich meinen Führerschein so oder so riskiere, sobald ich was trinke – warum soll ich dann auf dem Rad nass werden, wenn ich auch mit Auto fahren kann?!“
    Aber die Info wird in dem Artikel ja leider nicht gegeben.

  2. Chris

    Verliert man dann seinen „Fahrradführerschein“?

    Das nächste mal bei der Kontrolle: „Kann ich mal ihre Fahrrad-Fahr-Erlaubnis sehen und den Fahrradschein sehen?“ 🙂

    Oder vor Gericht wegen „Fahrradfahrens ohne Führerschein“.

    Mal ganz ernst: Wie soll das gehen?

  3. Oliver

    Hallo miteinander, ich steh da grad auf der Leitung aber vielleicht kann mir mal bitte einer die Rechtsgrundlage für diese Ordnungsverfügung nennen. Lieben Dank

  4. Richtig

    „Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.“ (§ 3 Abs. 1 S. 1 iVm § 1 FeV)

    Merke, es geht da nicht (nur) um KRAFTfahrzeuge.

  5. Chris

    Gegen welches Gesetz verstößt dann jemand der sich trotzdem ans Fahrradsteuer setzt?
    Kann der Polizist in Flensburg nachfragen, ob man fahrradfahren darf?

    Ich stelle mir das alles ziemlich unrealistisch vor.

    (betrunken Autofahren ist schon blöd genug)

  6. tcaewe

    Na klar. Fehlt nur noch die Helmpflicht für Fußgänger und Ausgangsverbot nach dem Erwischtwerden auf dem Heimweg von der Kneipe, volltrunken zu Fuß auf dem Gehsteig. Viel Spaß bei der Sicherstellung der Tatwerkzeuge, Stiefel und (bei Barfüßlern) Füße.
    Tolles Land.

  7. n.n.

    generell besteht natürlich die möglichkeit, auch das führen eines fahrrades zu untersagen. aber ist es im einzelfall auch verhältnismäßig? ich glaube regelmäßig wird das nicht der fall sein.

    darüber hinaus halte ich dieses ständige radfahrer-bashing für politisch falsch. aber was will man auch von alten männern erwarten, die seit jahren in der trockenen amtsstube hocken und kein fahrrad mehr angefasst haben.

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