Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie geht man mit der (Verlängerungs)Pause um?
Und ich hatte dem Kollegen, den ich gut kenne, geantwortet:
„Lies mal bitte RVG Kommentar Vorbem. 4.1 VV Rn 57 und 58, wenn du es nicht schon getan hast. :-).
Zusammenfassung danach: Es werden mehrere Unterbrechungen an einem Tag nicht zusammengerechnet, jede hat ihr eigenes Schicksal. Das bedeutet hier: Die 70 Minuten waren angekündigt, die zählen nicht als HV-Zeit bzw. werden abgezogen. Danach wir neu gezählt. Und dann hast du nur 30 Minuten, die werden als HV-Zeit gerechnet, also nicht abgezogen. Denn auf die hast du dich nicht zusätzlich noch einrichten können.“
Und hier dann der <<Werbemodus ein>> obligatorische Hinweis auf: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, den man hier bestellen kann, um solche Fragen klaären zu können. <<Werbemodus aus>>.