Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Nach Verbindung mit oder ohne Zuschlag?
Hier meine Antwort:
„Moin,
mit Verbindung gibt es nur noch ein Verfahren, in dem die vier anderen Verfahren „aufgegangen“ sind.
In dem einen Verfahren kommt der Mandant in Haft, nur in dem Verfahren entsteht daher der Haftzuschlag. Die anderen Verfahren gibt es nicht mehr. In denen auch nachträglich kein Haftzuschlag mehr entstehen.
Folgt m.E. aus der Kommentierung im Hinweis bei Burhoff/Volpert, RVG Vorbem. 4 VV Rn. 105.“
Und dann <<Werbemodus an>> hier der „Bestellhinweis“ für unseren RVG-Kommentar. Den kann man hier bestellen. >>Werbemodus aus>>.