Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Wie kann ich das „Deutschlandticket“ abrechnen?, eingestellt.
Meine Antwort:
„Ich frage mal etwas ketzerisch zurück: Meinen Sie das Ernst? 😃 . Das sind 49 EUR/Monat, richtig?
Wie wollen Sie die auf die Verfahren, in denen Sie mit dem Ticket gefahren sind, verteilen. Zum Hirnschmalz hat die Kollegin pp. schon etwas gesagt. 🙂 .
Ich füge dann noch den Hinweis auf Burhoff/Volpert, RVG, Nr. 7004 VV Rn 28 – 31 hinzu. Da finden Sie einiges an Rechtsprechung zu der streitigen Frage: Netzfahrkarte/Bahncard. Die h.M. lehnt eine (teilweise) Erstattung ab mit den Begründung „allgemeine Geschäftskosten“. Es gibt dann allerdings auch den OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2020 – 4 StE 1/17, aber der Sachverhalt dürfte kaum passen.
Also: Eis essen gehen 😀 .“
Und dann gibt es, wenn ich ihn schon zitiere, also <<Werbemodus an>> den Hinweis auf Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, den man hier bestellen kann <<Werbemodus aus.