Und dann zum Tagesschluss noch die Gebührenfrage, die heute wieder aus der Facebook-Gruppe „Verteidiger“2 stammt. Dort ist zur Diskussion gestellt worden:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage zur Geltendmachung von Reisekosten bei Besitz des Deutschlandtickets.
Ich bin Pflichtverteidiger in einer Strafsache, zu der ich mit dem Zug anreise. Was kann ich da ggü dem Gericht abrechnen außer Abwesenheitsgeld?“
.
Das dürfte nichts werden, ich denke, das Deutschlandtickert ist ähnlich zu werten, wie die Bahncard und der daraus gewonnene Rabatt.
Es sind nur die Kosten zu erstatten, die konkret für die Fahrt entstanden sind. Das ist bei einer Netzkarte aber nicht der Fall, diese ist für eine Vielzahl von Fällen angeschafft.
Das sind Kosten für die Kanzlei, aber keine Auslagen für die Rechnung.