Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist der Anspruch auf die Terminsgebühr bereits verjährt?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Am Freitag hatte ich die an mich gerichtete Frage: Ich habe da mal eine Frage: Ist der Anspruch auf die Terminsgebühr bereits verjährt?, zur Diskussion gestellt.

Ich habe dem Kollegen darauf wie folgt geantwortet:

„Moin,

……

M.E. hat der Bezirksrevisor Recht. Es hat sich bei dem Anspruch des Terminsvertreters um einen eigenen Anspruch des Kollegen gehandelt, der nach den für ihn geltenden Regeln behandelt wird. Der Auftrag/die Beiordnung „Terminsvertretung“ war aber am 6.4.2016 beendet, der Anspruch fällig und damit begann die Verjährung zu laufen und ist mit Ablauf des 31.12.2019 eingetreten. Das ändert sich m.E. nicht durch die Abtretung.

Tut mir leid.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert