Und dann hier noch die Gebührenfrage der Woche, und zwar mal wieder aus einer FB-Gruppe. Da ist gefragt worden:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mal wieder Nr. 4141 VV RVG
Termin soll nächste Woche stattfinden. Letzte Woche sagt mir der Richter, als ich ihn zufällig treffe, Termin muss verlegt werden, er sei dienstlich verhindert, er meldet sich. Ruft diese Woche Mittwoch an, klar, Termin fällt aus.
Angebot seitens der StA: § 153 Abs. 2 StPO. Ich stimme (da es vor 2 Jahren schon mal einen § 153a StPO gab), ohne Rückfrage bei Mandant zu. Gestern kommt vom AG Abladung. 4 Minuten später Einstellungsbeschluss.
Gebühr entstanden? Ich tendiere zu ja, sehe aber die Monierung des Rechtspflegers schon vor meinem geistigen Auge…“