Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich denn nun die Beschwerde ab?

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Am Freitag hatt ich dann die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich denn nun die Beschwerde ab?, in den Raum gestellt. Dazu hatte es folgende Antwort von mir gegeben:

„Moin,

wollen Sie sich die Mühe wirklich machen. Da kommt nichts bei heraus außer Arbeit. Allein die sofortige Beschwerde wird auch nicht für eine Pauschgebühr reichen.

Abrechnen müssen Sie im Übrigen gegenüber der Landeskasse wie eine ganz normale Beschwerde. Also nach der Differenztheorie. Schauen Sie bitte mal im RVG-Kommentar in Teil A Rn 550 ff. oder auch hier: Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen .

Ich würde mir auch insoweit die Mühe nicht machen. Gehen Sie lieber ein Eis essen.“

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