Und dann die Lösung zum „Rätsel“ zur Freitagsfrage: Ich habe da mal eine Frage: Akte ist unauffindbar, was kann/muss ich tun?
Ich hatte dem Kollegen wie folgt geantwort:
„Moin,
m.E. sollten Sie sich an den Behördenleiter wenden, auf den Sachverhalt hinweisen und gezielt fragen, ob und was hinsichtlich der Rekonstruktion der Alte bereits unternommen worden ist.
Außerdem sollten sie sofort nach § 198 GVG vorgehen.
Im Ergebnis ist das natürlich nicht Ihr Nachteil, wenn die Akte nicht mehr auffindbar ist. Ihre Vergütung müssen Sie bekommen. „