Und dann an Ostermontag noch die Antwort auf die Frage von Karfreitag: Ich habe da mal eine Frage: Wie kommt mein Mandant an sein Geld und ich an Gebühren?, nämlich:
„…
„Zu den Fragen.
1. Nochmals einen Antrag auf Auszahlung und wenn die nicht innerhalb einer gesetzten Frist erledigt ist, Untätigkeitsbeschwerde. Beides über den Direktor/Präsidenten.
2. Im „Gebührenbüchlein“ ? würde ich mal bei Nr. 4142 VV Rn. 12 VV schauen. Wird Ihnen nicht so gefallen. ?. Vielleicht hilft ja auch: Abrechnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 111f Abs. 5 StPO, RVGreport 2010, 441. Steht auf meiner HP. Habe ich jetzt nicht genau geprüft. Könnte aber passen.“