So, und hier dann vor dem langen Wochenende nocht die Gebührenfrage, und zwar:
„Guten Morgen Herr Burhoff,
ich hatte Ihnen ja am pp. den Beschluss hinsichtlich meiner nachträglichen Beiordnung als Pflichtverteidigerin geschickt.
Nun: Ich habe es – trotz intensiver Recherche – nicht geschafft, herauszufinden, wie ich die Anwaltskosten hinsichtlich der Beschwerde abrechnen muss. Ich tendiere zu Pauschantrag, weiß dann aber nicht, wie ich die Differenztheorie umsetzen soll (Bezugsgröße Pflichtverteidiger- oder Wahlverteidigergebühren). Es war ein so zähes Unterfangen bis hierhin und fürchte, dass sich der Bezirksrevisor jetzt dann auch mit der Abrechnung so richtig ins Zeug legt. Ich würde – wenn ich das über einen Pauschantrag machen muss – dann jetzt erst einmal meine Verteidigertätigkeit an sich abrechnen und nach Zahlung den Pauschantrag stellen. Sonsrt zieht sich das alles nochmals ewig hin.“