Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren sind im Verfahren nach § 66c StGB entstanden?
Und hier die Lösung:
„Moin,
sorry, hat ein wenig gedauert.
Es hat sich um ein Verfahren nach § 109 ff. StVollzG gehandelt. Die Verfahren werden nach Teil 3 VV RVG abgerechnet. Also ist das wohl eine Nr. 3100 VV RVG.
Sie finden dazu etwas in unserem RVG-Kommentar bei Teil a Rn. 2336 ff. und in RVGreport 2020, 122 (der Beitrag steht im Volltext auf meiner HP). Im Gerold steht das bei Einl Vorb. 4.2 VV Rn 8 ff.“