Und dann noch die Gebührenfrage, und zwar mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteididger“:
Die hiesige StA hatte mal wieder Berufung eingelegt, weil man eine Berufung des Angeklagten erwartet hatte. Da sich die Erwartung nicht erfüllt hat, wurde die Berufung zurückgenommen.
Selbstverständlich wurden Einlegung und Rücknahme des Rechtsmittels dem Angeklagten bzw. seinem Verteidiger von keiner Stelle mitgeteilt. Ich habe über das Amtsgericht zufällig von der Rechtsmitteleinlegung erfahren.
Wie ist das nun mit der Kostenentscheidung? Ich kenne es nur so, dass das unter den Tisch gekehrt wird, weil die StA davon ausgeht, der Verteidiger wisse nichts von dem Rechtsmittel. Wer ist zuständig? AG, da Vorlage an LG noch nicht erfolgt war? Oder das Berufungsgericht?“