Und dann noch die Lösung des Rätsels vom vergangenen Freitag. Das war, wie mir die Antworten zeigen, nicht wirklich ein Rätsel. Ich hatte gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Erhalten beide Verteidiger die Verfahrensgebühr für die Revisionsbegründung?
Und meine Antwort hatte gelautet:
„Moin,
warum soll er die denn nicht verdienen? Es ist doch nicht „die Revision des X“, sondern die des Angeklagten, die von seinen beiden Pflichtverteidigern begründet wird mit der Folge, dass beide die Nr. 4130 VV RVG verdienen und geltend machen können. Es habe beide einen eigenständigen Anspruch auf gesetzliche Gebühren.
Manche Überlegungen kann ich nicht verstehen.“