Am Freitag hatte ich Frage: Ich habe da mal eine Frage: Was tun, wenn der Kollege nicht für die Terminsvertretung zahlt?, in den Raum gestellt.
„Das war eine Pflichtverteidigung? Sorry, aber „Vertretung“ für einen Pflichtverteidiger (?) geht m.E. nicht. Da liegt/lag der Vorsitzende falsch.
Sie haben m.E. die Möglichkeit sich auf den Standpunkt zu stellen, dass sei eine stillschweigende Beiordnung gewesen – gibt es etwas Schriftliches, wenn ja was und was steht da? – und mit der Begründung dann die Festsetzung der gesetzlichen Gebühren (m.E. Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühren) verlangen (zu allem Burhoff/Volpert, RVG, Teil A Rn. 2558 ff.) verlangen.
Ansonsten bleibt wohl nur Mahnbescheid, den ich auf jeden Fall beantragen würde.“
Und wenn ich schon auf den Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, verweise, dann bringe ich hier aber auch den Hinweis, wo man den <<Werbemodus an>> bestellen kann, nämlich hier auf der Bestellseite meiner HP. <<Werbemodus aus>>.