Und dann noch die Gebühren-/Kostenfrage. Heute mal wieder aus der FB-Gruppe Strafverteidiger:
„Auskotzpost:
ich habe für einen Kollegen mehrere Termine als Terminsvertreterin am OLG übernommen. Besondere Vereinbarungen haben wir nicht getroffen. Leider zahlt besagter Kollege trotz mehrfacher Erinnerung auf sämtlichen Kanälen nun nicht.
Nachfrage bei der Geschäftsstelle ergab, dass der Kollege längst abgerechnet hat und das Geld auch längst angewiesen wurde.
Irgendwie sträube ich mich, einen Mahnbescheid zu beantragen, gleichzeitig bin ich extrem wütend über ein solches Verhalten.
Noch jemand nen Tipp?“
Dass das Verhalten des Kollegen eine „Sauerei“ ist, ist bereists geklärt. Dazu brauche ich also keine weiteren Kommentare 🙂 .
ich würde ja normalerweise raten, für sowas einen Anwalt zu fragen ;-). Aber wenn man schon keinen MB verschicken will (warum eigentlich nicht, vernünftige Inverzugsetzung vorrausgesetzt) schätze ich mal, eine Klage oder ein Konkursantrag fällt auch aus. Bliebe noch ein Gang zur RAK (wobei die auch nichts machen kann, ausser vielleicht einen „kollegialen Brief“ schreiben oder prüfen, ob grundsätzlich noch die Zulassungsvorraussetzungen vorliegen).
Oder, als letzte „weiche“ Massnahme: In das nächste mal im Anwaltszimmer des örtlichen Gerichts lautstark drauf ansprechen ;-).
Aber: IANAL 🙂