Am Freitag hatte ich gefragt. Ich habe da mal eine Frage: Erhalte ich einen Haftzuschlag?
Dazu hatte es in der FB-Gruppe, aus der die Frage stammt, einige Antworten gegeben, die alle in die richtige Richtung gingen.
Ich hatte wie folgt geantwortet:
„…. Bei Gerold/Schmidt und bei Burhoff/Volpert steht dazu einiges an Rechtsprechung bei der Nr. 4101 VV RVG. Einarbeitung dürfte hier ja wohl (erst) zum Zeitpunkt der Inhaftierung statt gefunden haben, also Grundgebühr und Verfahrensgebühr beide mit Zuschlag. Wird man, da die ja immer nebeneinander entstehen, eh nur schwer trennen können.“