Und hier dann noch die Gebührenfrage, heute mal wieder zum Haftzuschlag (Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG):
„Hallo zusammen. Ich habe einmal eine Abrechnungsfrage:
Wenn ich mich zur Akte bei der StA gemeldet habe und der Mandant zu dem Zeitpunkt auf freien Fuß war, aber ich erst Akteneinsicht zum Zeitpunkt der Inhaftierung ( in anderer Sache ) bekam und die Grundgebühr ja zur erstmaligen Einarbeitung gedacht ist: Bekomme ich die Nrn. 4100 und die 4104 VV dann jeweils mit Zuschlag ? Stehe wahrscheinlich gerade auf dem Schlauch. Danke für die Hilfe.“