Und dann zum Tagesschluss noch die Lösung zu der Frage vom vergangenen Freitag. Die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Haben der Kollege und ich die Verfahrensgebühr verdient?,
Und hier dann die/meine Lösung:
„Das ist m.E. doch Quatsch: Wenn die h.M. sagt, dass die Terminsgebühr Nr. 6102 VV nicht entsteht (was m.E. falsch, aber eben leider h.M. der OLG ist) und die Tätigkeit des Beistands im Termin beim AG durch die Verfahrensgebühr Nr. 6101 VV RVG abgegolten wird, dann ist die natürlich auch bei Ihnen entstanden. Sie sind beigeordnet und haben Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren. Das hat mit der Beiordnung des Kollegen nichts zu tun. Der Verfolgte hatte dann eben einen gewissen Zeitraum zwei Beistände.
Herr, lass Hirn vom Himmel regnen. Bitte schnell und viel.“