Und dann noch die RVG-Frage, und zwar heute zum Auslieferungsrecht, also Teil 6 VV RVG:
„…. Ich wurde für eine Haftbefehls Verkündung in eine Auslieferungssache bei OLG Braunschweig vom Amtsgericht Tiergarten für den „heutigen Vernehmungstermin nach 40 Abs.2 und 6IRG“ beigeordnet.
Wir hatten auch umfangreich vorgetragen.Für das übrige Verfahren wurde der Kollege in Niedersachsen beigeordnet. 
Nun möchte das OLG Braunschweig meine Kosten nicht erstatten, wonach ihrer Ansicht nach, nur dem Kollegen in Braunschweig die Verfahrensgebühr zustünde. Terminsgebühr wäre nicht angefallen.
Ich bin der Ansicht sowohl dem Kollegen als auch mir steht die Verfahrensgebühr angesichts der jeweiligen Beiordnung zu, zu Recht?