Am vergangenen Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Ist die zusätzliche VG durch die Einspruchsrücknahme entstanden?
Und hier meine Antwort:
„Könnte knapp werden. Versuchen Sie es.
Ich drücke die Daumen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass sich die Landeskasse wegen des Wortlauts des § 411 Abs. 1 Satz 1 StPO auf den Standpunkt stellen wird, dass keine Hauptverhandlung vorgesehen ist, also keine entbehrlich wurde.“