Am Freitag hatte ich die kurze Frage: Ich habe da mal eine Frage: Entsteht noch einmal eine Verfahrensgebühr?, zur Diskussion gestellt. Hier meine – ebenso kurze – Antwort:
„Es bleibt dieselbe Angelegenheit i-S. des § 15 RVG. Daher entsteht die VG nicht erneut.“
Zu den Angelegenheit – und zu mehr – kann man nachlesen bei <<Werbemodus an>> Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, den man hier bestellen kann 🙂 <<Werbemodus aus>>.