Und zum Abschluss des Tages dann die Gebührenfrage, heute aber mal etwas anderes, und zwar:
„….
Wir stehen vor folgendem Problem: Mehrere Kollegen der Kanzlei sind in einem BtM-Verfahren als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift die Einziehung von etwas über 5 Mio € beantragt. Unsere Kanzlei ist allerdings nur bis zu einer Summe von 2,5 € Mio haftpflichtversichert. Wir müssen diese Mandate also nachversichern, was sehr teuer ist. Wir möchten diese zusätzlichen Kosten nun gegenüber der Staatskasse geltend machen. Ist dies möglich? Und wenn ja, nach welcher Norm? Wir dachten an § 46 II RVG.
Im Internet haben wir nichts zu diesem Problem gefunden. Und Ihr Kommentar steht zwar eigentlich in unserer Bibliothek, ist aber leider derzeit nicht auffindbar…“