Lösung zu: Sind es nur eine oder drei Angelegenheiten im Auslieferungsverfahren mit VB?

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Und dann noch die Antwort auf die Frage vom vergangenen Freitag, die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Sind es nur eine oder drei Angelegenheiten im Auslieferungsverfahren mit VB?

Mein Antwort- zunächst nur:

„Moin,

die Verfassungsbeschwerdeverfahren sind jeweils neue Angelegenheiten, in denen jeweils die Gebühren nach § 37 RVG entstehen. Eine Pauchgebühr gibt es nicht.

Vgl. auch LG Neubrandenburg und OLG Rostock RVGreport 2010, 30; stehen auch auf meiner HP bei § 37 RVG.“

Und dann, weil ich beim nochmaligen Lesen festgestellt hatte, dass die Frage (auch) in eine andere Richtung ging, noch zur Ergänzung:

„Sorry, das war unvollständig. Ihnen geht es ja nicht um die VB, sondern um die weiteren Verfahren im Ausgang.

Aber auch das sind jeweils neue Angelegenheit. Folgt aus § 21 RVG: Dazu: BGH, Beschl. v. 19.09.2013 – IX ZB 16/11 .“

Tja, besser erst zweiaml lesen 🙂 .

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