Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Gegenüber welchen Stellen kann/muss ich abrechnen?, gestellt bzw. weitergeleitet.
Darauf habe ich dem Kollegen geantwortet:
„1. Es besteht Anspruch auf gesetzliche Gebühren als Pflichtverteidiger gem. §§ 45, 55 Abs. 1 Satz 2 RVG.
2. Wegen der Kostenerstattung muss sich der Mandant m.E. auch an das AG wenden.
3. StrEG geht zur GStA (§ 10 StREG)“