Und dann noch folgende kleine Frage – aus der FB-Gruppe 🙂 :
„Kleine Gebührenfrage:
Nr. 4141 VV RVG entstanden bei Verständigung des Verteidigers, Richter und StA über den Erlass eines Strafbefehls nach Anklageerhebung? Dadurch Hauptverhandlung vermieden.
Wie verhalten sich dazu Berliner Rechtspfleger? Aber auch bundesweiter Umgang von Interesse!“