Und zum Wochenausklang dann noch die Gebührenfrage, und zwar.
„Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich befinde mich gerade in einer Diskussion mit der Rechtspflegerin. Problem ist, ich bin angerufen worden, ob ich schnell mal zu einer Haftbefehlsverkündung kommen könne, da der eigentliche Pflichtverteidiger nicht erreichbar sei.
Ich habe mich also zu Gericht begeben, kurz in die Akte gesehen, mit Mdt. gesprochen, beschlossen wir sagen nichts, so wurde es gemacht.
Richter ordnet mich als Pflichtverteidigerin für die Haftbefehlsverkündung bei und nun geht es um die Abrechnung.
Die Rechtspflegerin meint, daß für diese Tätigkeit leider nichts abgerechnet werden könnte.
Ist das Ihrer Ansicht nach korrekt?
Ich hatte lediglich die Nr. 4103 VV RVG abgerechnet, auch wenn kein Verhandeln vorlag.
Über einen kurze Anwort würde ich mich freuen.“