Und dann noch das erste Gebührenrätsel in 2022, und zwar:
„Gebührenfrage:
Ich verteidigte den Mandant in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (Freiheitsstrafe Bewährung).
Nun bittet mich der Mandant, dem Gericht gegenüber darzulegen, dass es bezüglich einer Bewährungsauflage Probleme gäbe. Ich solle die diesbezüglich von ihm mir überreichte Unterlagen an das Gericht übermitteln und Ausführungen dazu machen.
Gibt es hierfür einen Gebührentatbestand?“
VV 4204 RVG