Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie erhält der Mandant die Kosten der Wiedereinsetzung erstattet?

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Ich hatte am Freitag gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie erhält der Mandant die Kosten der Wiedereinsetzung erstattet?

Und dazu dann hier meine Antwort:

„Moin,

sorry, verstehe ich nicht. Das AG hat Ihnen auferlegt. Wo ist denn da die Rechtsgrundlage? Antragsteller sind doch nicht Sie, sondern der Mandant. Der hat ggf. gegenüber Ihnen einen Schadensersatzanspruch.

Und was wollen Sie nun gegenüber der Staatskasse geltend machen? Es sind doch überhaupt keine zusätzlichen Gebühren entstanden. Der WE-Antrag ist durch die Verfahrensgebühr abgegolten.

Und Vorbem. 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG passt nun auch gar nicht. Es handelt sich doch nicht um Auslagen i.S. des RVG.

Mit Verlaub: Sie denken dieses Mal aber ein wenig abenteuerlich, zumal sich das Ganze doch auch finanziell gar nicht lohnt.“

Und bevor jetzt irgendwelche Rückfragen und/oder Anmerkungen kommen: Ich kenne den Kollegen ganz gut. Daher „darf“ ich dem so schreiben 🙂 .

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