Am Freitag hatte ich folgende Frage online gestellt: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es für die Tätigkeiten eine Terminsgebühr?
Und das war dann meine Antwort:
„Moin,
ich muss Sie enttäuschen, denn ich muss das bestätigen, was Sie schon vermuten. Dafür ist keine Terminsgebühr entstanden. Denn das ist kein „Termin“ i.e.S.
Sie können es versuchen, aber m.E. wird das nicht gelingen.“
Die vom Kollegen beschriebenen Tätigkeiten sind mit der Verfahrensgebühr abgedeckt (Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG), die ja mit Zuschlag entstanden ist. Das reicht natürlich nicht für die Finca auf Mallorca, da muss man dann ggf. eine Pauschgebühr (§ 51 RVG) geltend machen. Aber auch die wird – wenn sie denn überhaupt bewilligt wird – nicht reichen 🙂 .
Das kann man übrigens allse <<Werbemodus an>> nachlesen bei Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.